Ich habe letztens davon geschrieben, dass in Amerika ein einfacher Gefällt-mir-Klick bei Facebook zum Verlust des eigenen Jobs führen kann. Aber auch in Deutschland kann es jetzt ungemütlich werden: Das geplante Leistungsschutzrecht könnte zu einer neuen Welle von Massenabmahnungen führen.

Als Angela Merkel vor Kurzem gesagt hat, man müsse den Schutz des geistigen Eigentums weiterhin gewähren, dann weiß ich nicht, ob alle, die damals für diese Bemerkung geklatscht haben, wussten, wofür sie denn da gerade klatschen. Denn nun ist durchgesickert, wie denn dieser Schutz seites der Bundesregierung aussieht: Es ist ein Leistungsschutzrecht geplant oder wie Rechtsanwalt Udo Vetter meint, eine Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme für Rechtsanwälte (der Rechtsanwalt Till Kreutzer sieht das genauso).

Worum geht es denn?
Im Internet wird viel kopiert. Einige dieser Inhalte sind aber vorher finanziert worden mit dem Ziel, dass die Hersteller von ihrer Finanzierung profitieren, nicht irgendjemand anders, der mit dem hergestellten Werk nichts zu tun hat. Es geht daher um den Wert von Arbeit.

Das klare Problem: Z.B. auf der Seite der ISV werden sehr häufig Artikel der IVZ eingestellt. Dies ist rechtlich nur dann ok, wenn sich die IVZ hiermit einverstanden erklärt, schließlich bezahlt sie die Journalisten, die diese Artikel herstellen.

Das Zitatrecht würde die Verwendung eines Teils solcher IVZ-Artikel nur dann rechtfertigen, wenn sie Teil eines eigenen Beitrages sind, indem auf die Zitate eingegangen wird. Würde die IVZ gegen diese Artikeleinstellungen klagen, hätte sie gute Chancen Recht zu bekommen. Aber vielleicht finden sie es auch gut, dass anderswo ihr Name auftaucht. Dieses Rechtsproblem wird zudem heute schon durch Gesetze eindeutig geregelt.

Den Verlagen stößt Google News dagegen auf: Google ist ein kommerzielles Unternehmen und profitiert von dieser Seite, die ohne eigenes, inhaltliches Zutun Kurzauszüge von Blog- und Zeitungsartikeln sichtbar macht. Zwar profitieren die Zeitungen durch diese Seite, weil mehr Leute auf ihre eigenen Seiten kommen. Dass aber auch irgendwie Google davon profitiert, stört die Verleger.

Das Problem der Abmahnwelle: Das neue Leistungsschutzrecht könnte aber das Zitatrecht noch weiter einschränken. Durch dieses Gesetz können auch kleinste Bauteile eines Artikels geschützt werden, also z.B. Überschriften oder einzelne Sätze. Verlage, das sind diejenigen, denen Zeitungen gehören, können daher klagen, wenn Bruchteile von Artikeln, die ihnen gehören, woanders stehen. Beklagt werden kann nun eigentlich nur derjenige, der eine gewerbliche Internetseite hat, d.i. eine Internetseite, auf der zumindest Werbung steht. Z.B. Google. Aber Google würde wohl auf ein Leistungsschutzrecht so reagieren, dass man Zeitungen nicht mehr verlinkt.

Tatsächlich kann natürlich jeder beklagt werden: Facebook-Nutzer, Twitter-Nutzer oder Blogger. Denn die Erfolgsaussicht einer rechtlichen Klageandrohung besagt ja noch nichts über die sinnvolle Interpretation eines Gesetzes durch den Klagenden. Einfacher gesagt: Anwälte könnten Leute mit dem Ziel verklagen, sie so einzuschüchtern, dass sie Geld zahlen, nur um keinen weiteren Ärger zu haben. Ein solches Verfahren könnte, wenn es erfolgreich ist, d.h. wenn viele Leute zahlen, eine Abmahnwelle nach sich ziehen.

Was bedeutet das für die Nutzung von Facebook, Twitter, Studivz, OSC etc.?

Erst einmal muss man festhalten, dass wir hier bisher nur über den Vorschlag zu einem Leistungsschutzrecht sprechen. Vielleicht kommt das Recht nicht so, wie es gerade vorliegt. Aber man sollte sich darüber Gedanken machen, damit man nicht eines Tages überrascht wird, weil man auf Facebook wegen eines Kleinzitats verklagt wird.

Daher derselbe Rate wie immer: Facebook- und Twitter-Profile vor den Augen Fremder abschließen, wenn man darüber als Person eindeutig identifiziert werden kann, oder gleich anonym nutzen.

Udo Vetter meint, man könne

den Verlegern gratulieren, dass sie es tatsächlich geschafft haben, ihre Kanonen nun auf die von ihnen ohnehin ungeliebte Nebenöffentlichkeit im Netz richten zu dürfen. Neben dem finanziellen Aderlass dürfte die absehbare Shock & Awe – Strategie ja auch den Effekt haben, dass sich weniger Menschen trauen, selbst Inhalte ins Netz zu stellen. Was wiederum etlichen anderen wieder die Zeit geben könnte, Geld für klassische Presseprodukte auszugeben.

Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.

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Mario Sixtus: Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut
ZAPP: Urheberrecht – Selbstbedienung der Verlage

Die Nachricht sorgte für Aufregung, dass ein Facebook-Benutzer verklagt worden ist, weil jemand an seine Facebook-Pinnwand ohne Erlaubnis des eigentlichen Urhebers ein geschützte Bild gepinnt hat. Wie riskant sind also die Inhalte an meiner Facebook-Pinnwand?

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter meint: Kaum. Erst muss man darauf hingewiesen werden, dass an der eigenen Pinnwand solche Inhalte gepinnt worden sind und erst, wenn man so einen Hinweis ignoriert, kann man belangt werden. Aber auch wenn man angeschrieben wird könnten Facebook-Nutzer Abmahnungen erst einmal

schon mit dem Argument abwehren, dass nicht sie, sondern Facebook die Informationen auf der Pinnwand zur Verfügung stellt.

Aber verklagt werden kann man leicht, wenn die eigene Facebook-Pinnwand für jeden einsichtbar ist. Deswegen am besten die Facebook-Pinnwand unzugänglich für Unerwünschte machen. Das geht im Facebook-Profil unter „Privatsphäre-Einstellungen“: