Zum besseren Schutz der eigenen Person habe ich diverse Male darauf hingewiesen, dass man Facebook auch unter einem Pseudonym verweden könne. Dann entstünde zwar auch irgendwie eine Datensammlung zu dem betreffenden Account, der würde aber nicht dem korrekten Namen des Nutzers zugeschrieben. Genau da gegen möchte Facebook nun vorgehen und überrascht Nutzer ab heute mit einer Mitteilung, über Bekannte mitzuteilen, ob der angegebene Name der richtige Name des Nutzers ist.
Wahrscheinlich erhalten dann Nutzer, denen von anderen zugeschrieben wird, nicht mit dem richtigen Namen Facebook zu nutzen, eine Information, dass sie ihren Namen ändern sollen. So passiert es zumindest bei Google+. Bei Google+ kann man sich aber mit einem vermeindlich richtig klingenden Namen benennen, dernicht so denunziert werden kann, wie es bei Facebook vorgesehen ist.
Damit verstößt man gegen das deutsche Recht von Internetnutzern auf anonyme Nutzung von Telediensten. Dieses Recht ist eingeräumt worden, weil es möglich ist, dass einem durch öffentliche Äußerungen persönliche Nachteile entstehen, dadurch, dass man identifizierbar ist.
Man sollte weiterhin versuchen, wenn man will, Facebook unter Pseudonymen zu nutzen, allein schon, weil es das eigene Recht ist. Wie die Reaktionen auf diesen Vorstoß von Facebook ausfallen, wird man sehen.
Der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages, Mathias Döpfner, hat Felix von Leitner, besser bekannt als Fefe, und Frank Rieger ein Interview für Alternativlos.org gegeben. Das brisante an diesem Aufeinandertreffen ist, dass der Axel-Springer-Verlag als treibende Kraft der Forderung eines Leistungsschutzrechts gilt. Dies wird öffentlich durch Christoph Keese in seinem angeblich privaten Blog und auf twitter gemacht.
Anmerkungen
- In diesem Interview überrascht Döpfner, indem er sagt, dass Google News gar nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Dabei war gerade Google News immer bei Befürwortern des Leistungsschutzrechts das erste Beispiel. Mir ist inzwischen völlig unklar, was das Leistungsschutzrecht schützen soll, das noch nicht durch das Zitatrecht geschützt wäre. Und wenn der Axep-Springer-Verlag nicht gegen kleine Blogger oder Facebook-Benutzer vorgehen will, bedeutet das ja nicht, dass das nicht irgendjemand tut, der sich Verlag nennt.
- Döpfner meint, dass der Axel-Springer-Verlag zu den liberalsten Zeitungsverlagen in Deutschland gehört, und man könne auch Leute fragen, die für ihn arbeiten und als kritische Geister gelten. Ich habe vor nicht einmal vier Wochen das letzte Mal mit jemandem gesprochen, der von der Bild-Zeitung zu einem kleinen Verlag gewechselt ist. Diese Person war überglücklich, von dieser Zeitung losgekommen zu sein und empfindet ihre neue Arbeitsumgebung allein im Vergleich zur alten als wohltuend. Für eine verantwortungsvolle Haltung bei der Recherchierung von Berichten könne ihrer Meinung nach bei der Bild-Zeitung keine Rede sein.
- Es geht in der Sache übrigens nicht darum, dass Verlage ihre Erzeugnisse kostenlos zur Verfügung zu stellen hätten, wie Angela Merkel (CDU) und Hannelore Kraft (SPD) es ausdrücken, sondern darum, dass Verlage Geld kassieren können. Stefan Niggemeier drückt das genauer aus:
Die Verlage sind in der Praxis nicht gegen die Snippets. Die Verlage wollen, dass Google für die Snippets zahlen muss.
Sie sagen: Google bedient sich verbotenerweise einfach an unseren Inhalten, ohne dafür zu bezahlen. Das Paradoxe ist nur: Sie könnten diesen angeblichen Missbrauch ganz leicht verhindern. Aber sie tun es nicht, weil von diesem angeblichen Missbrauch profitieren.
Sie wollen, dass Google sie für eine Dienstleistung, die Google ihnen bringt, bezahlt.
Die Wochenzeitung DIE ZEIT hat einen Artikel veröffentlicht, dass das mangelhafte Wissen von Schülern über die DDR, das Dritte Reich und die Bundesrepublik anprangert: Sie wüßten zu wenig über die Merkmale der Demokratie.
Das soll also das entscheidende Merkmal sein: Die Bundesrepublik war und ist eine Demokratie, die DDR und das Dritte Reich nicht. So ganz überzeugt das nicht, und von einem Artikel, der sich so aus dem Fenster lehnt, darf man eigentlich mehr erwarten.
Auf Wikipedie erfährt man, dass es angeblich wesentliche Merkmale von Demokratien gibt. Die Demokratie bezeichnet klassisch ein Mehrheitswahlrecht. Das aber ist problematisch. Für den Philosophen Immanuel Kant ist die klassische Demokratie als Staatsform, d.h. alle Entscheidungen werden über Wahlen getätigt, ein Unrechtsstaat. Denn wenn Recht nur das sein kann, was durch eine Mehrheit entschieden wird, würde eine Minderheit, die wechselnd sein kann, jederzeit diskriminiert.
Kants idealer Staat ist der Rechtsstaat. Heute wird oftmals unter Demokratie auch der Rechtsstaat verstanden, es ist aber hilfreich, beide Begriffe auseinander zu halten. Der Rechtsstaat bei Kant hat seine Berechtigung dadurch, dass er die folgerichtige Entsprechung des Rechtsanspruchs der Menschen darstellt. Kein einfacher Satz.
Halten wir es klein: Nach Kant ist es ein Recht der Menschen, untereinander zu klären, worauf sie ein Recht haben und worauf nicht. Ein Rechtsstaat ist nach Kant der einzige Staat, durch den dieses Verfahren rechtmäßig durchgesetzt werden kann. Warum? Weil der Rechtsstaat auf der Gewaltenteilung basiert. Und nach Kant entspricht die Gewaltenteilung auf staatlicher Ebene dem menschlichen Denken. Da lasse ich jetzt so stehen, weil selbst in der Philosophie dieser Gedanke Kants kaum verstanden worden ist.
Aber an dieser Stelle sieht man, dass das ganze Thema zu schwierig ist, als dass man sich einfach empören könnte, weil Schüler etwas von diesem Thema nicht verstanden hätten.
Die Gewaltenteilung ist aber das, was zu allererst in der DDR abgeschafft wurde und was es so auch im Dritten Reich nicht gab. So gab es schon vom Staat aus keine Sicherheit der Menschen, dass ihr Recht beachtet wird. Im Gegenteil: Ihre Rechte konnten durch den Staat spontan bedroht werden und es gab überhaupt keinen Schutz vor staatlicher Willkür. Genau deswegen waren beides Unrechtsstaaten: Es wurde gar nicht erst versucht die Grundrechte ihrer Bürger konstitutionell zu schützen.
Heute Nacht hat Facebook die Benutzer-E-Mail-Adressen in den Profilen der Nutzer verändert. Jeder Nutzer hat eine E-Mail-Adresse der Form Nutzername@Facebook.com. Mails, die an diese Adresse geschickt werden, landen im Facebook-Postfach der Nutzer. Das Postfach ist allerdings nicht außerhalb von Facebook abrufbar. Deswegen sind diese E-Mail-Adressen auch etwas unnütz.
Die heutige Umstellung dient Facebook wohl nur dazu, E-Mails der Benutzer auf werberelevanten Unhalt hin zu untersuchen.
Und so ändert man die Umstellung:
Gehe auf dein eigenes Profil und klicke im Bereich, in dem die E-Mail-Adresse angegeben ist, auf ändern. Dort kann man nun seine eigene E-Mail-Adresse als Hauptkontaktadresse angeben und die Facebook-E-Mail-Adresse als Nebenadresse. Man kann auch einstellen, dass von außen gar keine E-Mail-Adresse für Kontakte zur Verfügung steht.
In Ostwestfalen ist ein Angestellter gefeuert worden, weil er auf Facebook ein Lied verlinkt hatte, das kritische Arbeitsbedingungen thematisiert, und sein Chef es als öffentliche Kritik seines Unternehmens gewertet hat. Irgendwie dumm, dass der Angestellte mit seinem Chef auf Facebook befreundet war.
Am Ende des Artikels kommt eine Information, die mir so auch noch nicht bewusst war: Ein Gefällt-mir-Klick auf Facebook kann als eine Beleidigung gewertet werden. Insofern kann ich jetzt mal aufhören zu behaupten, nur in Amerika könne man wegen eines Gefällt-mir-Klicks auf Facebook rechtlich belangt werden.
Deswegen warnt der Anwalt Christian Somelcke: „Soziale Netzwerke sind nicht privat“. Ist also die Bezeichnung „Privatsphäre-Einstellungen“ irreführend?
Zumindest kann man seine eigenen Einträge und die geteilten Einträge anderer auf eine Nutzergruppe beschränken, z.B. „beste Freunde“. Diese Einträge können dann nicht in Verbindung mit mir weiterverbreitet werden – im Gegensatz zu normalen Einträgen, deren Sichtbarkeit man über die Privatsphäre-Einstellungen nicht beschränkt hat.
Gefällt-mir-Klicks aber kann man nicht so leicht beschränken, sie sind meist öffentliche Äußerungen, außer wenn der Urheber des Eintrags die Sichtbarkeit dieses Eintrages beschränkt hat. Vorsicht also mit Gefällt-mir-Klicks.
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golem.de: Warum Kinderbilder nicht in soziale Netzwerke gehören
Alina Bronskys Debutroman handelt von Sascha, 17, die ein Buch über ihre Mutter schreiben will und ihren Stiefvater töten möchte. Diese doch eher merkwürdigen Ziele erklären sich aus dem Umfeld, in dem sie sich behaupten muss: Sascha ist Immigrantin aus der Sowjetunion und muss sich im Ghetto rund um den Scherbenpark zurecht finden:
Hier geht es laut, blutig und derb zu. Der Scherbenpark ist ein Ort der Kollisionen. Hier kracht es zwischen Ost und West, Männern und Frauen, Reich und Arm, Jung und Alt. Hier wird russischer Pop gespielt und alte Kriegslieder. Nicht wegzudenken sind Jugendgangs, Gepanschtes in Pappbechern, immer wieder ein Schachspiel und der Abreißkalender für die orthodoxe Hausfrau. Hier fliegen Steine und leere Flaschen. Und hier lebt Sascha.
Weil eine Zeitung ihre Geschichte aufnimmt, kommt sie in Kontakt zum Redakteur Volker und seinem Sohn, zwischen denen sie sich hin und her gerissen fühlt.
Scherbenpark ist das bestgeschriebenste, einfallsreichste, treffenste und humorvollste in deutscher Sprache geschriebene Buch der letzten Jahre, das mir in den Sinn kommt. Eine Mileustudie im sowjet-deutschen Migrantenmillieu, das durch seine temperamentvolle Erzählweise für Jugendliche und Erwachsene spannend ist.
Leseempfehlung: Ab 14 Jahren
Ich habe letztens davon geschrieben, dass in Amerika ein einfacher Gefällt-mir-Klick bei Facebook zum Verlust des eigenen Jobs führen kann. Aber auch in Deutschland kann es jetzt ungemütlich werden: Das geplante Leistungsschutzrecht könnte zu einer neuen Welle von Massenabmahnungen führen.
Als Angela Merkel vor Kurzem gesagt hat, man müsse den Schutz des geistigen Eigentums weiterhin gewähren, dann weiß ich nicht, ob alle, die damals für diese Bemerkung geklatscht haben, wussten, wofür sie denn da gerade klatschen. Denn nun ist durchgesickert, wie denn dieser Schutz seites der Bundesregierung aussieht: Es ist ein Leistungsschutzrecht geplant oder wie Rechtsanwalt Udo Vetter meint, eine Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme für Rechtsanwälte (der Rechtsanwalt Till Kreutzer sieht das genauso).
Worum geht es denn?
Im Internet wird viel kopiert. Einige dieser Inhalte sind aber vorher finanziert worden mit dem Ziel, dass die Hersteller von ihrer Finanzierung profitieren, nicht irgendjemand anders, der mit dem hergestellten Werk nichts zu tun hat. Es geht daher um den Wert von Arbeit.
Das klare Problem: Z.B. auf der Seite der ISV werden sehr häufig Artikel der IVZ eingestellt. Dies ist rechtlich nur dann ok, wenn sich die IVZ hiermit einverstanden erklärt, schließlich bezahlt sie die Journalisten, die diese Artikel herstellen.
Das Zitatrecht würde die Verwendung eines Teils solcher IVZ-Artikel nur dann rechtfertigen, wenn sie Teil eines eigenen Beitrages sind, indem auf die Zitate eingegangen wird. Würde die IVZ gegen diese Artikeleinstellungen klagen, hätte sie gute Chancen Recht zu bekommen. Aber vielleicht finden sie es auch gut, dass anderswo ihr Name auftaucht. Dieses Rechtsproblem wird zudem heute schon durch Gesetze eindeutig geregelt.
Den Verlagen stößt Google News dagegen auf: Google ist ein kommerzielles Unternehmen und profitiert von dieser Seite, die ohne eigenes, inhaltliches Zutun Kurzauszüge von Blog- und Zeitungsartikeln sichtbar macht. Zwar profitieren die Zeitungen durch diese Seite, weil mehr Leute auf ihre eigenen Seiten kommen. Dass aber auch irgendwie Google davon profitiert, stört die Verleger.
Das Problem der Abmahnwelle: Das neue Leistungsschutzrecht könnte aber das Zitatrecht noch weiter einschränken. Durch dieses Gesetz können auch kleinste Bauteile eines Artikels geschützt werden, also z.B. Überschriften oder einzelne Sätze. Verlage, das sind diejenigen, denen Zeitungen gehören, können daher klagen, wenn Bruchteile von Artikeln, die ihnen gehören, woanders stehen. Beklagt werden kann nun eigentlich nur derjenige, der eine gewerbliche Internetseite hat, d.i. eine Internetseite, auf der zumindest Werbung steht. Z.B. Google. Aber Google würde wohl auf ein Leistungsschutzrecht so reagieren, dass man Zeitungen nicht mehr verlinkt.
Tatsächlich kann natürlich jeder beklagt werden: Facebook-Nutzer, Twitter-Nutzer oder Blogger. Denn die Erfolgsaussicht einer rechtlichen Klageandrohung besagt ja noch nichts über die sinnvolle Interpretation eines Gesetzes durch den Klagenden. Einfacher gesagt: Anwälte könnten Leute mit dem Ziel verklagen, sie so einzuschüchtern, dass sie Geld zahlen, nur um keinen weiteren Ärger zu haben. Ein solches Verfahren könnte, wenn es erfolgreich ist, d.h. wenn viele Leute zahlen, eine Abmahnwelle nach sich ziehen.
Was bedeutet das für die Nutzung von Facebook, Twitter, Studivz, OSC etc.?
Erst einmal muss man festhalten, dass wir hier bisher nur über den Vorschlag zu einem Leistungsschutzrecht sprechen. Vielleicht kommt das Recht nicht so, wie es gerade vorliegt. Aber man sollte sich darüber Gedanken machen, damit man nicht eines Tages überrascht wird, weil man auf Facebook wegen eines Kleinzitats verklagt wird.
Daher derselbe Rate wie immer: Facebook- und Twitter-Profile vor den Augen Fremder abschließen, wenn man darüber als Person eindeutig identifiziert werden kann, oder gleich anonym nutzen.
Udo Vetter meint, man könne
den Verlegern gratulieren, dass sie es tatsächlich geschafft haben, ihre Kanonen nun auf die von ihnen ohnehin ungeliebte Nebenöffentlichkeit im Netz richten zu dürfen. Neben dem finanziellen Aderlass dürfte die absehbare Shock & Awe – Strategie ja auch den Effekt haben, dass sich weniger Menschen trauen, selbst Inhalte ins Netz zu stellen. Was wiederum etlichen anderen wieder die Zeit geben könnte, Geld für klassische Presseprodukte auszugeben.
Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.
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Wikimedia.de: Wikipedia bald ohne Weblinks?
Stefan Niggemeier: Das Leistungsschutzrecht – Selten war es so tot wie heute
Kai Biermann: Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen
Mario Sixtus: Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut
ZAPP: Urheberrecht – Selbstbedienung der Verlage
Die Ferien nähern sich. Höchste Zeit, sich um Lektüre zu kümmern, die man in der kommenden Zeit mal durchschmökern kann. Ich empfehle an dieser Stelle mal die Fantastik AG (Link zur Verlagsseite inkl. Leseprobe) von Jan Oldenburg. Hierbei handelt es sich um eine witzige Phantasy-Geschichte eines Professors und seines Studenten, die in eine Märchenwelt eintreten. Das Buch ist für alle, die Harry Potter gut fanden, denen aber die Übersetzung vielleicht doch etwas zu gestelzt vorkam. Dem Autor merkt man an, dass ihm das Universitätsleben nicht fremd ist. Jüngere Leser werden dadurch nicht jede ironische Bemerkung verstehen. In so einem Fall einfach mal die Eltern fragen.
Inhalt
(wer sich durch das Buch überraschen lassen möchte, überspringt den folgenden Text bis zur zweiten Schere)
Theodor Welk sieht einer trüben Zukunft entgegen: Er studiert im 27. Semester Phantastik bei einem Professor, der auch noch denselben Namen wie er selbst trägt. Aber das tut nichts zur Sache. Studenten der Phantastik bieten sich sowieso keine rosigen Aussichten: Der letzte, der in diesem Fach seinen Doktor gemacht hat, arbeitet inzwischen am Imbisstand des Bahnhofs. Jetzt soll auch noch der Studiengang gestrichen werden.
Etwas Aufregung kommt in sein Leben als er gemeinsam mit seinem Professor, Prof. Dr. phil. Dr. phan. Hieronymus C. Welk (nicht verwandt oder verschwägert), im Hörsaal 043a eingeschlossen wird. Dort entdecken sie den Eingang in das Reich der fernen Länder.
Und so treffen sie auf skurile Figuren wie z.B. Hä, den Gott der Blödheit, seines Zeichens Namensgeber für das antimagische Metall Stupidium. Diese Welt wird von der »Fantastik AG«, einem Bund dunkler Kobolde, beherrscht, die nichts weniger im Sinn haben als den Weltuntergang anstreben. Gelingt es dem Professor und seinem Zögling, den Kobolden Einhalt zu gebieten?

Altersempfehlung: Ab 12 Jahre, aber sicherlich auch für Erwachsene interessant
Preis: Das Buch kostet in gebundener Form 14,99€, als Hörbuch 20,95€ und als E-Book 11,99€.
In diesem Beitrag habe ich über das manipulierte Internet geschrieben. Dort bezog ich mich darauf, dass einem Internetnutzer Informationen, die er gebrauchen kann, vorenthalten werden. Die andere Seite der Medaille ist, dass Informationen im Internet oft so geballt auftreten, dass man dauernd einordnen muss, was man gebrauchen kann und was nicht. Und es gibt auch Informationen, bei denen es nicht unbedingt schlecht ist, dass sie einen erreichen.
Vor ein paar Jahren habe ich im Zuge der Kriegsauseinandersetzungen der Amerikaner mal nach Gewalttaten gegen Amerikaner gegooglet. Gefunden habe ich Videos, die mich fast schon verstört haben. Die Gewaltdarstellungen waren wesentlich erschreckender als das, worauf ich gefasst war. Solche Videos waren ganz einfach auf den englischen Seiten der Wikipedia verlinkt. Auf den deutschen Seiten nicht. Und ich fand es ganz gut, dass das so war. Google und Wikipedia, in der Form, wie deutsche Wikipedia-Schreiber sie halten, haben Inhalte gefiltert, die verstörende Wirkung haben. Diejenigen, die diese Inhalte unbedingt sehen wollen, werden Wege finden, sie zu bekommen.
Die Internutzer selber können auch filtern, was für Informationen sie erreichen sollen. Eine sehr beliebte Seite für Zeitungsnachrichten aus unterschiedlichen Quellen ist Google News. Wenn man ein Google-E-Mail-Konto hat und bei Google eingeloggt ist, kann man diese Seite für die eigenen Interessen anpassen. Man klickt auf das Zahnrad über „Neueste Nachrichten“ und kann dort bestimmte Nachrichtenquellen (z.B. „Ibbenbürener Volkszeitung“) hinzufügen und andere (z.B. „BILD“) ausschließen.
Über Blogs hat sich die Technik von RSS-Feeds verbreitet. RSS-Feeds sind spezielle Internetseiten, die lediglich Texte und kaum Grafiken oder Werbung beinhalten. Diese Seiten sind abonnierbar in sogenannten Feedreadern (z.B. der Google Reader). Und so geht’s:
Man kann auch ohne Google auskommen, indem man z.B. für Firefox die Erweiterung Newsfox installiert.
Und was sollte man so abonnieren? Das hängt natürlich ganz vom eigenen Geschmack ab. Aber hier ein paar Tipps:
- 11Freunde – http://www.11freunde.de/aktuell – Fussballmagazin.
- Beetlebum – http://blog.beetlebum.de/feed/ – Mehrfach in der Woche unterhaltsame Comic-Strips.
- Felix Schwenzel („ix“) – http://wirres.net/index.xml – Sympathischer Zausel, der seit 10 Jahren bloggt. Er erklärt nebenbei das Internet.
- Die Kathrin – http://die-katrin.eu/feed – Fotografin aus Berlin.
- Mädchenmannschaft – http://maedchenmannschaft.net/feed/ – Mädchen/Frauen-Blog über feministische Themen.
- Stefan Niggemeier – http://www.stefan-niggemeier.de/blog/feed/ – Journalist beim SPIEGEL und einer der bekanntesten Blogger in Deutschland.
- Styled-in – http://styled.in/feed – Es gibt eine Menge Modeblogs, dies ist einer, der Passanten in Düsseldorf fotografiert.
- Wise Guys – http://wiseguys.de/video/rss_2.0 – Video-Blog der A-Capella-Band
Manche Feeds werden nur als Snippets, d.h. Kurzeinträge, von den Seiten geliefert. Abhilfe schaffen hier Dienste wie http://fulltextrssfeed.com/, die aus Snippets-Feeds komplette Feeds machen.
In Zusammenhang mit der Information, dass die Schufa Facebook-Nutzerdaten auswerten will, d.h. dass man unter Umständen Informationen online stellt, die einem Nachteile erbringen können, sollte man auch kurz einen Blick auf die andere Seite der Medaille werfen: Informationen, die uns nicht erreichen, weil es Nutzerprofile gibt.
Der Internetaktivist Eli Pariser hat zu diesem Thema im letzten Jahr einen Vortrag gehalten. Er warnt: Durch Nutzerprofile erreichen Internetnutzer nur noch bestimmte Informationen. Der Nutzer entscheidet nicht darüber, was für Informationen ihn erreichen. Dabei könnten genau solche Informationen, die ihn systematisch nicht erreichen, wichtig für ihn sein.
(Der Vortrag ist zwar auf englisch, man kapiert aber wichtige Informationen ohne jedes einzelne Wort zu verstehen.)