
Kunstferienzeit: 8.–15.08. in Gudenhagen...
Als Reiseziel die Fantasie - Pink Pop e.V. startet zum sechsten Mal eine Kunstferienfreizeit „Als Reiseziel die Fantasie!“ unter diesem Motto macht sich im Sommer 2019 z...

Plätze im Sommerlager St. Mauritius frei...
Das Sommerlager von St. Mauritius in Ibbenbüren wird 2019 50 Jahre alt. Und wieder geht es in diesem Jahr nach Fretter. Man kann sich derzeit noch online anmelden, so lan...

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Politik Offener Jugendrat soll Anfang 2019 an den Start gehen (Bezahlschranke) Kinder und Jugendliche sollen in Ibbenbüren mehr Mitspracherecht bekommen. Deshalb soll es ...

Ich weiß, was du auf Facebook gelesen hast
Die Aktion, dass man über Facebook-Benutzer erfahren wollte, ob andere Facebook-Benutzer einen Namen oder ein Bild verwenden, dass nicht genau der Person entspricht, die ihn oder es verwendet, scheint vorbei zu sein, da kommt eine neue, merkwürdige Funktion auf die Benutzer zu:
In Gruppen wird angezeigt, welche Benutzer Artikel in einer Gruppe gelesen haben. Aber das ist eigentlich schon falsch aus gedrückt. Bei den Facebook-Seiten ist es schon so, dass dort den Seitenbetreibern angezeigt wird, wieviele Personen angeblich einzelne Einträge gesehen hätten. Das bedeutet aber nur, dass diese Einträge in der Timeline der Benutzer aufgetaucht sind, ob sie gesehen worden sind, bedeutet das gerade nicht.
Und ebenso wenig bedeutet die Angabe, ein Bericht sei gelesen worden, dass er gelesen worden ist. Die neue Funktion dient also eher der Irritation, der Verblendung, der Falschdarstellung einer Begebenheit, die Facebook gerne darstellen würde, aber nicht kann. Sie soll wohl dazu dienen, die Benutzer emotional mehr an Facebook zu binden, aber ob das so klappt? Regen sich bald Leute darüber auf, dass man angeblich ihren Eintrag gelesen, aber nicht mit “Gefällt mir” versehen hat?
Benutzer könnten sich genervt fühlen, wenn sie von anderen, die diese Darstellung Facebooks übernehmen, darauf angesprochen, das sie angeblich irgendetwas gelesen, sprich erfasst hätten.

Jetzt auch online: Der Jugendtreff Püsselbüren
Der Jugendtreff Püsselbüren ist jetzt auch im Internet unter Jugendtreff-Püsselbüren.de zu erreichen. Einfach mal vorbei schauen — on- wie offline.

Deckt die Religionsfreiheit Beschneidungen?
Im Blog von Chajm Guski geht es in diesem Artikel aus jüdischer Sicht um die Entscheidung des Kölner Landgerichts, religiöse Beschneidungen als rechtlich strafbare Körperverletzung zu sehen. Der Artikel und die Kommentare sind sehr interessant zur Erfassung des Themas.
mehr
Wolfgang Schmidbauer: Beschneidung ist nicht harmlos
Michael Schmidt: Politiker wollen Beschneidung legalisieren
Pro Recht auf Beschneidung
Der Journalist und Jurist Heribert Prantl meint, es ginge juristisch in dieser Sache nicht um das Recht der Religionsfreiheit, sondern um das elterliche Sorgerecht.
Kontra Recht auf Beschneidung
Hannah Wettig schreibt, religiöse Praktiken dürften nicht über das Recht gestellt werden.

Facebook macht Jagd auf Pseudonyme
Zum besseren Schutz der eigenen Person habe ich diverse Male darauf hingewiesen, dass man Facebook auch unter einem Pseudonym verweden könne. Dann entstünde zwar auch irgendwie eine Datensammlung zu dem betreffenden Account, der würde aber nicht dem korrekten Namen des Nutzers zugeschrieben. Genau da gegen möchte Facebook nun vorgehen und überrascht Nutzer ab heute mit einer Mitteilung, über Bekannte mitzuteilen, ob der angegebene Name der richtige Name des Nutzers ist.
Wahrscheinlich erhalten dann Nutzer, denen von anderen zugeschrieben wird, nicht mit dem richtigen Namen Facebook zu nutzen, eine Information, dass sie ihren Namen ändern sollen. So passiert es zumindest bei Google+. Bei Google+ kann man sich aber mit einem vermeindlich richtig klingenden Namen benennen, dernicht so denunziert werden kann, wie es bei Facebook vorgesehen ist.
Damit verstößt man gegen das deutsche Recht von Internetnutzern auf anonyme Nutzung von Telediensten. Dieses Recht ist eingeräumt worden, weil es möglich ist, dass einem durch öffentliche Äußerungen persönliche Nachteile entstehen, dadurch, dass man identifizierbar ist.
Man sollte weiterhin versuchen, wenn man will, Facebook unter Pseudonymen zu nutzen, allein schon, weil es das eigene Recht ist. Wie die Reaktionen auf diesen Vorstoß von Facebook ausfallen, wird man sehen.

Der Axel-Springer-Vorstandsvorsitzende zum Leistungsschutzrecht
Der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages, Mathias Döpfner, hat Felix von Leitner, besser bekannt als Fefe, und Frank Rieger ein Interview für Alternativlos.org gegeben. Das brisante an diesem Aufeinandertreffen ist, dass der Axel-Springer-Verlag als treibende Kraft der Forderung eines Leistungsschutzrechts gilt. Dies wird öffentlich durch Christoph Keese in seinem angeblich privaten Blog und auf twitter gemacht.
Anmerkungen
- In diesem Interview überrascht Döpfner, indem er sagt, dass Google News gar nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist. Dabei war gerade Google News immer bei Befürwortern des Leistungsschutzrechts das erste Beispiel. Mir ist inzwischen völlig unklar, was das Leistungsschutzrecht schützen soll, das noch nicht durch das Zitatrecht geschützt wäre. Und wenn der Axep-Springer-Verlag nicht gegen kleine Blogger oder Facebook-Benutzer vorgehen will, bedeutet das ja nicht, dass das nicht irgendjemand tut, der sich Verlag nennt.
- Döpfner meint, dass der Axel-Springer-Verlag zu den liberalsten Zeitungsverlagen in Deutschland gehört, und man könne auch Leute fragen, die für ihn arbeiten und als kritische Geister gelten. Ich habe vor nicht einmal vier Wochen das letzte Mal mit jemandem gesprochen, der von der Bild-Zeitung zu einem kleinen Verlag gewechselt ist. Diese Person war überglücklich, von dieser Zeitung losgekommen zu sein und empfindet ihre neue Arbeitsumgebung allein im Vergleich zur alten als wohltuend. Für eine verantwortungsvolle Haltung bei der Recherchierung von Berichten könne ihrer Meinung nach bei der Bild-Zeitung keine Rede sein.
- Es geht in der Sache übrigens nicht darum, dass Verlage ihre Erzeugnisse kostenlos zur Verfügung zu stellen hätten, wie Angela Merkel (CDU) und Hannelore Kraft (SPD) es ausdrücken, sondern darum, dass Verlage Geld kassieren können. Stefan Niggemeier drückt das genauer aus:
Die Verlage sind in der Praxis nicht gegen die Snippets. Die Verlage wollen, dass Google für die Snippets zahlen muss.
Sie sagen: Google bedient sich verbotenerweise einfach an unseren Inhalten, ohne dafür zu bezahlen. Das Paradoxe ist nur: Sie könnten diesen angeblichen Missbrauch ganz leicht verhindern. Aber sie tun es nicht, weil von diesem angeblichen Missbrauch profitieren.
Sie wollen, dass Google sie für eine Dienstleistung, die Google ihnen bringt, bezahlt.

Was macht eigentlich eine Demokratie aus?
Die Wochenzeitung DIE ZEIT hat einen Artikel veröffentlicht, dass das mangelhafte Wissen von Schülern über die DDR, das Dritte Reich und die Bundesrepublik anprangert: Sie wüßten zu wenig über die Merkmale der Demokratie.
Das soll also das entscheidende Merkmal sein: Die Bundesrepublik war und ist eine Demokratie, die DDR und das Dritte Reich nicht. So ganz überzeugt das nicht, und von einem Artikel, der sich so aus dem Fenster lehnt, darf man eigentlich mehr erwarten.
Auf Wikipedie erfährt man, dass es angeblich wesentliche Merkmale von Demokratien gibt. Die Demokratie bezeichnet klassisch ein Mehrheitswahlrecht. Das aber ist problematisch. Für den Philosophen Immanuel Kant ist die klassische Demokratie als Staatsform, d.h. alle Entscheidungen werden über Wahlen getätigt, ein Unrechtsstaat. Denn wenn Recht nur das sein kann, was durch eine Mehrheit entschieden wird, würde eine Minderheit, die wechselnd sein kann, jederzeit diskriminiert.
Kants idealer Staat ist der Rechtsstaat. Heute wird oftmals unter Demokratie auch der Rechtsstaat verstanden, es ist aber hilfreich, beide Begriffe auseinander zu halten. Der Rechtsstaat bei Kant hat seine Berechtigung dadurch, dass er die folgerichtige Entsprechung des Rechtsanspruchs der Menschen darstellt. Kein einfacher Satz.
Halten wir es klein: Nach Kant ist es ein Recht der Menschen, untereinander zu klären, worauf sie ein Recht haben und worauf nicht. Ein Rechtsstaat ist nach Kant der einzige Staat, durch den dieses Verfahren rechtmäßig durchgesetzt werden kann. Warum? Weil der Rechtsstaat auf der Gewaltenteilung basiert. Und nach Kant entspricht die Gewaltenteilung auf staatlicher Ebene dem menschlichen Denken. Da lasse ich jetzt so stehen, weil selbst in der Philosophie dieser Gedanke Kants kaum verstanden worden ist.
Aber an dieser Stelle sieht man, dass das ganze Thema zu schwierig ist, als dass man sich einfach empören könnte, weil Schüler etwas von diesem Thema nicht verstanden hätten.
Die Gewaltenteilung ist aber das, was zu allererst in der DDR abgeschafft wurde und was es so auch im Dritten Reich nicht gab. So gab es schon vom Staat aus keine Sicherheit der Menschen, dass ihr Recht beachtet wird. Im Gegenteil: Ihre Rechte konnten durch den Staat spontan bedroht werden und es gab überhaupt keinen Schutz vor staatlicher Willkür. Genau deswegen waren beides Unrechtsstaaten: Es wurde gar nicht erst versucht die Grundrechte ihrer Bürger konstitutionell zu schützen.

Facebook hat Benutzer-E-Mail-Adressen geändert
Heute Nacht hat Facebook die Benutzer-E-Mail-Adressen in den Profilen der Nutzer verändert. Jeder Nutzer hat eine E-Mail-Adresse der Form Nutzername@Facebook.com. Mails, die an diese Adresse geschickt werden, landen im Facebook-Postfach der Nutzer. Das Postfach ist allerdings nicht außerhalb von Facebook abrufbar. Deswegen sind diese E-Mail-Adressen auch etwas unnütz.
Die heutige Umstellung dient Facebook wohl nur dazu, E-Mails der Benutzer auf werberelevanten Unhalt hin zu untersuchen.
Und so ändert man die Umstellung:
Gehe auf dein eigenes Profil und klicke im Bereich, in dem die E-Mail-Adresse angegeben ist, auf ändern. Dort kann man nun seine eigene E-Mail-Adresse als Hauptkontaktadresse angeben und die Facebook-E-Mail-Adresse als Nebenadresse. Man kann auch einstellen, dass von außen gar keine E-Mail-Adresse für Kontakte zur Verfügung steht.

Sind Äußerungen in Facebook nicht privat?
In Ostwestfalen ist ein Angestellter gefeuert worden, weil er auf Facebook ein Lied verlinkt hatte, das kritische Arbeitsbedingungen thematisiert, und sein Chef es als öffentliche Kritik seines Unternehmens gewertet hat. Irgendwie dumm, dass der Angestellte mit seinem Chef auf Facebook befreundet war.
Am Ende des Artikels kommt eine Information, die mir so auch noch nicht bewusst war: Ein Gefällt-mir-Klick auf Facebook kann als eine Beleidigung gewertet werden. Insofern kann ich jetzt mal aufhören zu behaupten, nur in Amerika könne man wegen eines Gefällt-mir-Klicks auf Facebook rechtlich belangt werden.
Deswegen warnt der Anwalt Christian Somelcke: “Soziale Netzwerke sind nicht privat”. Ist also die Bezeichnung “Privatsphäre-Einstellungen” irreführend?
Zumindest kann man seine eigenen Einträge und die geteilten Einträge anderer auf eine Nutzergruppe beschränken, z.B. “beste Freunde”. Diese Einträge können dann nicht in Verbindung mit mir weiterverbreitet werden — im Gegensatz zu normalen Einträgen, deren Sichtbarkeit man über die Privatsphäre-Einstellungen nicht beschränkt hat.
Gefällt-mir-Klicks aber kann man nicht so leicht beschränken, sie sind meist öffentliche Äußerungen, außer wenn der Urheber des Eintrags die Sichtbarkeit dieses Eintrages beschränkt hat. Vorsicht also mit Gefällt-mir-Klicks.
mehr
golem.de: Warum Kinderbilder nicht in soziale Netzwerke gehören

Buchtipp: Alina Bronsky — Scherbenpark
Alina Bronskys Debutroman handelt von Sascha, 17, die ein Buch über ihre Mutter schreiben will und ihren Stiefvater töten möchte. Diese doch eher merkwürdigen Ziele erklären sich aus dem Umfeld, in dem sie sich behaupten muss: Sascha ist Immigrantin aus der Sowjetunion und muss sich im Ghetto rund um den Scherbenpark zurecht finden:
Hier geht es laut, blutig und derb zu. Der Scherbenpark ist ein Ort der Kollisionen. Hier kracht es zwischen Ost und West, Männern und Frauen, Reich und Arm, Jung und Alt. Hier wird russischer Pop gespielt und alte Kriegslieder. Nicht wegzudenken sind Jugendgangs, Gepanschtes in Pappbechern, immer wieder ein Schachspiel und der Abreißkalender für die orthodoxe Hausfrau. Hier fliegen Steine und leere Flaschen. Und hier lebt Sascha.
Weil eine Zeitung ihre Geschichte aufnimmt, kommt sie in Kontakt zum Redakteur Volker und seinem Sohn, zwischen denen sie sich hin und her gerissen fühlt.
Scherbenpark ist das bestgeschriebenste, einfallsreichste, treffenste und humorvollste in deutscher Sprache geschriebene Buch der letzten Jahre, das mir in den Sinn kommt. Eine Mileustudie im sowjet-deutschen Migrantenmillieu, das durch seine temperamentvolle Erzählweise für Jugendliche und Erwachsene spannend ist.
Leseempfehlung: Ab 14 Jahren